HOW TO … "Wählen"
Wie wählt man und was gibt es zu beachten beim Panaschieren und Kumulieren?
Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Neufahrn und den Ortsteilen,
am 8. März 2026 finden die Kommunalwahlen statt. Es wird ein neuer Bürgermeister, ein neuer 30-köpfiger Gemeinderat, ein Landrat sowie der Kreisrat mit 70 Sitzen gewählt. Insgesamt haben Sie also 102 Stimmen. Unser Wahlrecht bietet auf Gemeinderats- und Kreisratsebene mit dem sogenannten "Panaschieren" und dem "Kumulieren" eine Möglichkeit, die ganz perönlichen Favoriten unter den Bewerbern gezielt zu wählen. Das Wahlrecht ist ein ganz wichtiges bürgerliches Grundrecht. Machen Sie unbedingt davon Gebrauch! Gerade aber für Erstwähler kann das Wahlrecht und die Möglichkeiten zu Wählen etwas unübersichtlich sein. Wie das Ganze funktioniert erklären wir hier auf dieser Seite.
Als wahlberechtigter Bürger erhalten Sie vier verschiedene Wahlzettel:
- einen kleinen gelben Wahlzettel für die Bürgermeisterwahl
- einen kleinen hellblauen Stimmzettel für die Landratswahl
- einen großen hellgrünen Stimmzettel für die Gemeinderatswahl und
- einen noch größeren weißen Stimmzettel für die Kreistagswahl
Bürgermeisterwahl und Landratswahl
Sie haben nur EINE Stimme zu vergeben! Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält und damit die absolute Mehrheit erreicht hat. Gelingt dies nicht, findet unter den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen am 22. März 2026 eine Stichwahl statt. Wer dann die meisten Stimmen bekommt, hat die Wahl genommen.

Bitte beachten:
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Gesamtstimmenzahl nicht überschreiten!
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Maximal 1 Listenkreuz
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Maximal 3 Stimmen pro Kandidat!
Gemeinderatswahl
Gewählt werden die 30 zukünftigen Gemeinderäte für Neufahrn. Kann eine Partei oder politische Gruppierung nicht genügend Kandidaten auflisten, können Kandidaten auch mehrfach (maximal 3x) gelistet werden. Sie haben 30 Stimmen zu vergeben! Vergeben Sie mehr als 30 Stimmen, wird der Stimmzettel ungültig. Die Gesamtstimmen, die eine Gruppierung erhält, entscheiden über die künftige Anzahl der Sitze im Gemeinderat. Für die Vergabe der Stimmen stehen folgende Verfahren zur Verfügung:
Listenwahl
Sie setzen bei der Gruppierung Ihres Vertrauens Ihr Kreuz auf das Listenfeld. Sie dürfen nur maximal ein Listenkreuz machen! Setzen Sie Ihr Kreuz auf ein Listenfeld, werden Ihre 30 Stimmen gleichmäßig auf die 30 Listenplätze verteilt. Mehrfach aufgeführte Personen erhalten daher auch mehrfach Ihre Stimme (maximal 3x). Sie können bei der Listenwahl auch jederzeit einen Namen aus dieser Liste steichen, der keine Stimmen erhalten soll. Die Stimmen werden dann entsprechend der Listenplatzierung den anderen Kandidaten der Liste zugeordnet.
Das Listenkreuz ist eine wichtige Unterstützung für Ihre bevorzugte Wählergruppierung oder Partei!
Kumulieren
Sie verteilen Ihre 30 Stimmen mit jeweils 1, 2 oder 3 Stimmen innerhalb einer Liste und können damit einzelnen bevorzugten Kandidaten mehr Stimmen geben und in der Liste nach vorne bringen. Sie haben maximal drei Stimmen pro Kandidat. Vergeben Sie weniger als 30 Stimmen auf einzelne Kandidaten, setzen Sie auf jeden Fall das Listenkreuz, damit keine Stimmen verloren gehen.
Panaschieren
Sie können Ihre 30 Stimmen auch über mehrere Listen verteilen. Mit dieser Variante können Sie bevorzugten Kandidaten aus verschiedenen Listen Stimmen geben und diese in der jeweiligen Liste nach vorne "häufeln". Auch hier haben sie maximal 30 Stimmen. Vergeben Sie weniger als 30 Stimmen, setzen Sie auch hier bitte unbedingt das Listenkreuz, um keine Stimmen zu verlieren.
Kreistagswahl
Gewählt werden die 70 zukünftigen Kreisräte für den Landkreis Freising. Auch hier haben Sie die Möglichkeiten wie beim Gemeinderat zu Panaschieren, Kumulieren und die Listenwahl. Die Gesamtanzahl von 70 Stimmen dürfen Sie nicht überschreiten. Auf dem Stimmzettel sind sehr viele Kandidaten aus dem gesamten Kreis. Wir Neufahrner sollten schauen, dass generell der Süden des Landkreises und natürlich wir Neufahrner im Kreistag zukünftig besser repräsentiert sind und damit mehr Gewicht haben, denn derzeit sind wir – obwohl zweitgrößte Gemeinde – unterrepräsentiert! Bedenken Sie dies bei Ihrer Stimmabgabe.
Geben Sie uns Ihre Stimme am 8. März 2026.
Weil Neufahrn es wert ist!
Bürger für Neufahrn e.V. (BfN)
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